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von der Industrie- und Handelskammer für München
und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Bauabnahme – Technische Abnahme – Fertigstellungsbescheinigung – Sondereigentum – Gemeinschaftseigentum – Fiktive Abnahme – behördliche Abnahme – Niederschrift – Protokoll – Abnahmetermin
Die Abnahme hat für den Bauherrn weitreichende Folgen:

- i.d.R. wird die Schlusszahlung fällig
- die Gewährleistung beginnt zu laufen
- die Haftung geht auf den Bauherrn über
- die Beweislast dreht sich um, d.h. wenn später Mängel auftreten, muss der Bauherr dem Unternehmer den "Pfusch" nachweisen.
Es treten zugleich noch eine Vielzahl an Fragen auf:

- Fehlen zugesicherte Eigenschaften und liegt deshalb ein Mangel vor
- Ist das Werk so hergestellt, dass es die zugesicherten Eigenschaften erfüllt
- Liegen Fehler vor, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern- Ist das Objekt bezugsfertig
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